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   OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88   

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https://dejure.org/1988,1709
OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88 (https://dejure.org/1988,1709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.1988 - 1 Ss 27/88 (https://dejure.org/1988,1709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 1 Ss 27/88 (https://dejure.org/1988,1709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.1988)

    Stark und übersteigert: Dürfen Soldaten potentielle Mörder" genannt werden?

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1367
  • NStZ 1989, 361 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.1988 - 1 Ss 27/88
    Voraussetzung für die Anerkennung einer Personenmehrheit als passiv beleidigungsfähige Institution ist nach Auffassung des BGH (BGHSt 6, 186, 188), daß dieser Verband eine rechtlich anerkannte Funktion erfüllt und selbständig einen eigenen Willen bilden kann.
  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1802/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen am 2. Dezember 1988 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, S. 1367 ff.).
  • BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90

    Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind

    Denn Ehre im Sinne der Bestimmung des § 12 Satz 2 SG sei wie Ehre im Sinne der Beleidigung nach § 185 StGB auszulegen (so Urteil vom 14. März 1978 - BVerwG 2 WD 37.77 - S. 9 f.), und eine Beleidigung liege nach ständiger Rechtsprechung dann nicht vor, wenn es, wie hier, an der mangelnden Umgrenzung des in Frage kommenden Personenkreises fehle (so OLG Frankfurt, NJW 1989, 1367 und die dort angegebene Rechtsprechung).

    Mit Urteil vom 2. Dezember 1988 hob das Oberlandesgericht F. das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung des Angeklagten Dr. A. an eine andere Strafkammer des Landgerichts F. zurück (NJW 1989, 1367 [OLG Frankfurt am Main 02.12.1988 - 1 Ss 27/88]).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 2. Dezember 1988 das Berufungsurteil gegen Dr. A. mit den zugrundeliegenden Feststellungen auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, 1367).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1991 - 1 Ss 31/90

    Soldaten sind Mörder // Frankfurter Soldatenurteile

    Der Senat hat daraufhin mit Urteil vom 2.12.1988 das Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere StrK des LG Frankfurt zurückverwiesen (NJW 1989, 1367).

    Der Senat hat in seinem ersten Urteil in dieser Sache unter anderem ausgeführt: "Kommt hingegen durch das Beharren auf Schärfe der Formulierung auch für die Zukunft zum Ausdruck, daß es nicht mehr um die Sache geht, sondern uni eine vorsätzliche Kränkung des Gegners, sind die Grenzen der berechtigten Interessenwahrnehmung überschritten" (NJW 1989, 1367 [1368]).

  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98

    Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine

    Zu diesen unter einer Kollektivbezeichnung beleidigungsfähigen Personen gehören auch diejenigen Soldaten, die nicht mehr in einem Wehrdienstverhältnis stehen, wenn sie sich weiterhin der Bundeswehr verbunden fühlen und dies auch zum Ausdruck bringen (vgl. BGHSt 37, 87; OLG Frankfurt NJW 1989, 1367 ).

    Angesichts des Wortlauts der Vorschrift, die darauf abstellt, dass der Täter die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, bestehen keine Zweifel, dass die Mitglieder der Bundeswehr als Teil der Bevölkerung vom Tatbestand des § 130 StGB prinzipiell geschützt werden (OLG Frankfurt, NJW 1989, 1367, 1369).

  • OLG Köln, 28.01.1992 - Ss 567/91

    Inkriminierte Äußerung; Fernsehspiel; Ansicht; Politiker; Beleidigung;

    Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn der Gehalt der Äußerung einer objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes oder Bestehendes dem Beweis offensteht (BGH JR 1977, 28, 29; OLG Frankfurt NJW 1989, 1367; Herdegen in Leipziger Kommentar, 10. Aufl., § 185, Rn. 4 m.N.; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., § 186, Rn. 4); ein - bloßes - Werturteil ist hingegen anzunehmen, wenn die Äußerung durch Elemente der subjektiven Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (Lenckner in Schönke/Schröder, a.a.O., m.N.; vgl. Lackner, StGB, 19. Aufl., § 186 Rn. 3), wenn die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Behauptung eine Sache der persönlichen Überzeugung bleibt (OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 145/94

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Volksverhetzung, "Asylbetrüger"

    Ein Angriff von derartiger Intensität ist keinesfalls mehr durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt (vgl. OLG Frankfurt NJW 1989, 1367, 1369; LG Köln Urt. vom 8. Februar 1994 - Mo. 155 -12/94).
  • BVerfG, 10.07.1992 - 2 BvR 1857/91

    Meinungsfreiheit von Soldaten im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Judikatur

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Bundesministers der Verteidigung als Nebenkläger hob das Oberlandesgericht Frankfurt das Berufungsurteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen am 2. Dezember 1988 auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück (NJW 1989, S. 1367 ff.).
  • LG Osnabrück, 06.11.2002 - 2 O 2740/00

    Feststellung der Ersatzverpflichtung für zukünftige materielle und immaterielle

    Für die Begründetheit des Feststellungsantrages ist es ausreichend, dass aus der Sicht der Geschädigten bei verständiger Beurteilung mit dem Eintreten von Spätfolgen wenigstens zu rechnen ist (so BGH NJW-RR 1991, 347 und 917; BGH NJW 1993, 1523; BGH VersR 1997, 1508; OLG Oldenburg, 5 U 181/98 - Urteil vom 02.03.1999), so dass für die Feststellung der Ersatzpflicht die nicht eben entfernt liegende Möglichkeit genügt, dass künftig weitere bisher noch nicht erkennbare Leiden bzw. Schäden auftreten(BGH NJW 1989, 1367).
  • OLG Köln, 30.08.1994 - Ss 252/94
    Insbesondere reicht es nicht aus, einem Bevölkerungsteil bestimmte ehrenrührige Verhaltensweise anzudichten, wenn nicht der Kern der Persönlichkeit angegriffen wird und das grundsätzliche Recht der betroffenen Person auf gleichberechtigte Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben in Frage gestellt wird (BGHSt 36, 83 ff. (90); OLG Frankfurt/Main in NJW 1989, 1367 ff.).
  • BVerwG, 09.04.1991 - 2 WDB 9.91

    Rechtsmittel

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